Grundschule Aufnahme
Leistungsbeschreibung
In der Grundschule werden Schüler des 1. bis 4. Schuljahrganges unterrichtet. Die Grundschule vermittelt ihren Schülern Grundkenntnisse und Grundfertigkeiten und entwickelt die verschiedenen Fähigkeiten in einem für alle Schüler gemeinsamen Bildungsgang. Die Vollzeitschulpflicht beginnt für alle Kinder, die am 1. August eines Jahres sechs Jahre alt sind, am 1. August desselben Jahres. Ein Kind, das am 30. Juni mindestens fünf Jahre ist, kann auf Antrag der Eltern am 1. August desselben Jahres vorzeitig in die Schule aufgenommen werden.
Anmeldung:
Die Eltern melden ihr Kind in der Zeit vom 10. bis 20. Dezember des Vorjahres in der für ihren Wohnbezirk zuständigen Grundschule an. Der Anmeldungstermin wird durch den Schulträger in ortsüblicher Weise in der Zeit vom 1. bis 8. Dezember bekanntgegeben. Wünschen Eltern aus wichtigen Gründen den Besuch einer anderen Grundschule, muss beim zuständigen Schulamt ein Gastschulantrag eingereicht werden. Unabhängig davon erfolgt zunächst die Anmeldung des Schülers an der für den Wohnbezirk zuständigen Grundschule.
Ein Service des Landes Thüringen
Einheitsgemeinde Gerstungen
Öffnungszeiten
Mo: geschlossen
Di: 09:00 - 12:00 Uhr u. 14:00 -18:00 Uhr
Mi: geschlossen
Do: 09:00 - 12:00 Uhr u. 14:00 - 16:00 Uhr
Fr: 09:00 - 12:00 Uhr
Adressen
Wilhelmstraße 53
99834Gerstungen
Kontakt
- Telefon:
- 036922 245-0
- Fax:
- 036922 245-500
- E-Mail:
- info@gerstungen.de
- Web:
- https://www.gerstungen.de
Öffentlicher Nahverkehr
Parkplätze
Angaben zur Barrierefreiheit
- Rollstuhlgerecht
- ja
- Aufzug vorhanden
- ja