Wahl der kommunalen Volksvertretung

Leistungsbeschreibung

Wahlen werden durch die Verwaltungen der Gemeinden, Städte und Landkreise organisiert und entsprechend den geltenden Bestimmungen bekannt gemacht.
Mit der zugesandten Wahlbenachrichtigungskarte können Sie persönlich Ihre Stimme in dem Ihnen dort zugewiesenen Wahlraum am Wahltag abgeben.

Wenn Sie durch Briefwahl wählen wollen, müssen Sie einen Wahlschein beantragen.
Eine andere Person kann den Antrag für Sie stellen oder Ihre Unterlagen in Empfang nehmen, wenn Sie diese schriftlich bevollmächtigen.
Den Antrag stellen Sie bei der auf der Wahlbenachrichtigungskarte angegebenen Stelle.

Was sollte ich noch wissen?

Hinweise zum Wahlverfahren enthalten die öffentlichen Bekanntmachungen im Bekanntmachungsorgan der Gemeinde.
Auskünfte erteilen die örtlichen Gemeinde- bzw. Stadtverwaltungen.

Ein Service des Landes Thüringen

Hauptamt

Öffnungszeiten

Montag:        geschlossen


Dienstag:      09:00 - 12.00 u. 14:00 - 18:00 Uhr


Mittwoch:      geschlosssen


Donnerstag:  09:00 - 12:00 u. 14.00 - 16:00 Uhr


Freitag:         09:00 - 12:00 Uhr

Adressen
Anschrift
Einheitsgemeinde Gerstungen - Hauptamt
Wilhelmstraße 53
99834Gerstungen
Kontakt
Telefon:
036922 245-201
Angaben zur Barrierefreiheit
Rollstuhlgerecht
ja
Aufzug vorhanden
ja
Bilder

Einheitsgemeinde Gerstungen

Öffnungszeiten

Mo: geschlossen
Di:   09:00 - 12:00 Uhr u. 14:00 -18:00 Uhr
Mi:  geschlossen
Do: 09:00 - 12:00 Uhr u. 14:00 - 16:00 Uhr
Fr:  09:00 - 12:00 Uhr

Adressen
Anschrift
Einheitsgemeinde Gerstungen
Wilhelmstraße 53
99834Gerstungen
Kontakt
Telefon:
036922 245-0
Fax:
036922 245-500
Web:
https://www.gerstungen.de
Öffentlicher Nahverkehr
Regionalbahn:
Cantus Bahnhof Gerstungen
Bus:
Wartburgmobil Bahnhof Gerstungen
Parkplätze
Art
Parkplatz
Anzahl
0
Gebührenpflichtig
ja
Angaben zur Barrierefreiheit
Rollstuhlgerecht
ja
Aufzug vorhanden
ja
Bilder