Straßenreinigung
Leistungsbeschreibung
Die Straßenreinigung innerhalb geschlossener Ortschaften ist für Sie als Anlieger in der Straßenreinigungssatzung Ihrer Gemeinde oder Stadt bzw. Ihres Landkreises geregelt.
Außerhalb geschlossener Ortschaften besteht eine Verkehrssicherungspflicht durch den jeweiligen Träger der Straßenbaulast. Dieser muss gegebenenfalls tätig werden, wenn beispielsweise wegen Verunreinigungen die Gefahr besteht, dass Verkehrsteilnehmer verunglücken könnten.
Was sollte ich noch wissen?
Zuständig
- innerorts sind die Gemeinden,
- für Kreis-, Landes- und Bundesstraßen sowie Autobahnen die entsprechenden Kreis-Landes- bzw. Bundesbehörden.
Ein Service des Landes Thüringen
Ordnungsamt
Öffnungszeiten
Montag: geschlossen
Dienstag: 09:00 - 12:00 Uhr u. 14:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch: geschlossen
Donnerstag: 09:00 - 12:00 Uhr u. 14:00 - 16:00 Uhr
Freitag: 09:00 - 12:00 Uhr
Adressen
Wilhelmstraße 53
99834Gerstungen
Kontakt
- Telefon:
- 036922 245-221
- E-Mail:
- ordnung@gerstungen.de
Angaben zur Barrierefreiheit
- Rollstuhlgerecht
- ja
- Aufzug vorhanden
- nein
Einheitsgemeinde Gerstungen
Öffnungszeiten
Mo: geschlossen
Di: 09:00 - 12:00 Uhr u. 14:00 -18:00 Uhr
Mi: geschlossen
Do: 09:00 - 12:00 Uhr u. 14:00 - 16:00 Uhr
Fr: 09:00 - 12:00 Uhr
Adressen
Wilhelmstraße 53
99834Gerstungen
Kontakt
- Telefon:
- 036922 245-0
- Fax:
- 036922 245-500
- E-Mail:
- info@gerstungen.de
- Web:
- https://www.gerstungen.de
Öffentlicher Nahverkehr
Parkplätze
Angaben zur Barrierefreiheit
- Rollstuhlgerecht
- ja
- Aufzug vorhanden
- ja