Sterbeurkunde eines Angehörigen beantragen

Leistungsbeschreibung

Die Sterbeurkunde ist ein Dokument, das den Tod eines Menschen bescheinigt. Sie können eine Sterbeurkunde beantragen, sobald der Sterbefall im Sterberegister beurkundet wurde.

Wichtig ist die Sterbeurkunde beispielsweise für:

  • die Nachlassabwicklung
  • die Inanspruchnahme von gesetzlichen oder privaten Versicherungsleistungen.

Verfahrensablauf

Die Sterbeurkunde können Sie beim zuständigen Standesamt in der Regel persönlich, schriftlich oder elektronisch beantragen.

Voraussetzungen

Einen Antrag auf Ausstellung der Sterbeurkunde können stellen:

  • der letzte Ehegatte
  • der letzte Lebenspartner im Sinne des Gesetzes über die Eingetragene Lebenspartnerschaft
  • Vorfahren und Abkömmlinge der verstorbenen Person
  • Geschwister mit berechtigtem Interesse
  • andere Personen, sofern sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können (z.B. durch ein Schreiben des Nachlassgerichtes)

Welche Fristen muss ich beachten?

keine

Was sollte ich noch wissen?

Bitte wenden Sie sich an das Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich sich der Sterbefall ereignet hat. Geben Sie bei Ort bitte den Sterbeort ein.

Ein Service des Landes Thüringen

Anforderung einer Urkunde aus dem Sterberegister § 62 Personenstandsgesetz

Die Ausstellung einer Sterbeurkunde beantragen können: - Ehegatten und Lebenspartner - Vorfahren und Abkömmlinge (z. B. Kind, Enkelkind) - Geschwister, wenn sie ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen - andere Personen, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen. - Antragsteller müssen über 16 Jahre alt sein. Für Ihre persönliche Identifikation fügen Sie bitte eine Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses bei.

Standesamt

Öffnungszeiten

Montag:      geschlossen o. nach Vereinbarung
Dienstag     09.00 - 12.00 u. 14.00 - 18.00 Uhr
Mittwoch     geschlossen o. nach Vereinbarung
Donnerstag 09.00 - 12.00 u. 14.00 - 16.00 Uhr
Freitag        09.00 - 12.00 Uhr

Adressen
Anschrift
Einheitsgemeinde Gerstungen - Standesamt
Wilhelmstraße 53
99834Gerstungen
Kontakt
Telefon:
036922 245-241
Fax:
036922 245-500
Angaben zur Barrierefreiheit
Rollstuhlgerecht
ja
Aufzug vorhanden
ja
Bilder

Einheitsgemeinde Gerstungen

Öffnungszeiten

Mo: geschlossen
Di:   09:00 - 12:00 Uhr u. 14:00 -18:00 Uhr
Mi:  geschlossen
Do: 09:00 - 12:00 Uhr u. 14:00 - 16:00 Uhr
Fr:  09:00 - 12:00 Uhr

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Anschrift
Einheitsgemeinde Gerstungen
Wilhelmstraße 53
99834Gerstungen
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036922 245-0
Fax:
036922 245-500
Web:
https://www.gerstungen.de
Öffentlicher Nahverkehr
Regionalbahn:
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Bus:
Wartburgmobil Bahnhof Gerstungen
Parkplätze
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Parkplatz
Anzahl
0
Gebührenpflichtig
ja
Angaben zur Barrierefreiheit
Rollstuhlgerecht
ja
Aufzug vorhanden
ja
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