Bauen - Antrag auf Bauvorbescheid / Bauvoranfrage
Leistungsbeschreibung
Vor dem Einreichen eines Bauantrages ist auf Antrag des Bauherrn die verbindliche und abschließende Klärung einzelner Fragen eines späteren Baugenehmigungsverfahren mittels Bauvoranfrage möglich.
Eine Bauvoranfrage ist zum Beispiel sinnvoll, wenn unklar ist, ob ein Grundstück nach dem geltenden Bauplanungsrecht überhaupt bebaubar ist oder ob Abweichungen von einzelnen bauordnungsrechtlichen Anforderungen zugelassen werden können.
Durch eine Bauvoranfrage können finanzielle Aufwendungen gespart werden, da nicht alle für eine Baugenehmigung erforderlichen Unterlagen notwendig sind.
Zudem erhält der Bauherr bereits frühzeitig Planungssicherheit über die Bebaubarkeit eines Grundstückes oder die Zulässigkeit von Abweichungen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Neben dem Antragsformular sind alle für die Beurteilung der gestellten Frage erforderlichen Unterlagen einzureichen. In der Regel sind dies:
- Lageplan oder Auszug aus der Flurkarte,
- Beschreibung des Vorhabens sowie
- die zur Beurteilung der gestellten Frage erforderlichen Bauzeichnungen
Welche Fristen muss ich beachten?
Der Vorbescheid gilt drei Jahre und bindet die Baugenehmigungsbehörde für diesen Zeitraum an die im Vorbescheid getroffenen Aussagen. Eine Verlängerung des Vorbescheides ist auf Antrag möglich.
Rechtsbehelf
Widerspruch, Klage
Anträge / Formulare
Wenden Sie sich an die untere Bauaufsichtsbehörde.
Einige Behörden stellen auf ihren Internetseiten Antragsformulare zur Verfügung oder nutzen einen Online-Dienst.
Was sollte ich noch wissen?
Bitte wenden Sie sich an die untere Bauaufsichtsbehörde (Landratsamt, kreisfreie Stadt, Große kreisangehörige Stadt u.a.).
Ein Service des Landes Thüringen
Bauamt
Öffnungszeiten
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- Di: 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr
- Mi: geschlossen
- Do: 09:00 - 12:00 Uhr, 14.00 - 16:00 Uhr
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Adressen
Wilhelmstraße 53
99834Gerstungen
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- Telefon:
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- bau@gerstungen.de
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Landratsamt Wartburgkreis - Bauordnungsamt
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- 03695 61-6599
- E-Mail:
- bauordnung.strassenbau@wartburgkreis.de
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- einheitliche.stelle@wartburgkreis.de
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