Bauen - Antrag auf Bauvorbescheid / Bauvoranfrage

Leistungsbeschreibung

Vor dem Einreichen eines Bauantrages ist auf Antrag des Bauherrn die verbindliche und abschließende Klärung einzelner Fragen eines späteren Baugenehmigungsverfahren mittels Bauvoranfrage möglich.

Eine Bauvoranfrage ist zum Beispiel sinnvoll, wenn unklar ist, ob ein Grundstück nach dem geltenden Bauplanungsrecht überhaupt bebaubar ist oder ob Abweichungen von einzelnen bauordnungsrechtlichen Anforderungen zugelassen werden können.

Durch eine Bauvoranfrage können finanzielle Aufwendungen gespart werden, da nicht alle für eine Baugenehmigung erforderlichen Unterlagen notwendig sind.

Zudem erhält der Bauherr bereits frühzeitig Planungssicherheit über die Bebaubarkeit eines Grundstückes oder die Zulässigkeit von Abweichungen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Neben dem Antragsformular sind alle für die Beurteilung der gestellten Frage erforderlichen Unterlagen einzureichen. In der Regel sind dies:

  • Lageplan oder Auszug aus der Flurkarte,
  • Beschreibung des Vorhabens sowie
  • die zur Beurteilung der gestellten Frage erforderlichen Bauzeichnungen

Welche Fristen muss ich beachten?

Der Vorbescheid gilt drei Jahre und bindet die Baugenehmigungsbehörde für diesen Zeitraum an die im Vorbescheid getroffenen Aussagen. Eine Verlängerung des Vorbescheides ist auf Antrag möglich.

Rechtsbehelf

Widerspruch, Klage

Anträge / Formulare

Wenden Sie sich an die untere Bauaufsichtsbehörde.

Einige Behörden stellen auf ihren Internetseiten Antragsformulare zur Verfügung oder nutzen einen Online-Dienst.

Was sollte ich noch wissen?

Bitte wenden Sie sich an die untere Bauaufsichtsbehörde (Landratsamt, kreisfreie Stadt, Große kreisangehörige Stadt u.a.).

Ein Service des Landes Thüringen

Bauamt

Öffnungszeiten

  • Mo: geschlossen

  • Di:   09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr

  • Mi:   geschlossen

  • Do:  09:00 - 12:00 Uhr, 14.00 - 16:00 Uhr

  • Fr:   09:00 - 12:00 Uhr

Adressen
Anschrift
Einheitsgemeinde Gerstungen - Bauamt
Wilhelmstraße 53
99834Gerstungen
Kontakt
Telefon:
036922 245-401
Telefon:
036922 245-402
Angaben zur Barrierefreiheit
Rollstuhlgerecht
ja
Aufzug vorhanden
ja

Landratsamt Wartburgkreis - Bauordnungsamt

Öffnungszeiten
Montag 09:00 - 12:00 Uhr Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr Freitag 09:00 - 12:00 Uhr Hinweis: und nach VereinbarungDie Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Adressen
Anschrift
Erzberger Allee 14
36433Bad Salzungen
Kontakt
Telefon:
03695 61-6500
Fax:
03695 61-6599
Thea:
einheitliche.stelle@wartburgkreis.de
Öffentlicher Nahverkehr
Bus:
Landratsamt Stadtlinie A
Angaben zur Barrierefreiheit
Rollstuhlgerecht
ja
Aufzug vorhanden
ja

Einheitsgemeinde Gerstungen

Öffnungszeiten

Mo: geschlossen
Di:   09:00 - 12:00 Uhr u. 14:00 -18:00 Uhr
Mi:  geschlossen
Do: 09:00 - 12:00 Uhr u. 14:00 - 16:00 Uhr
Fr:  09:00 - 12:00 Uhr

Adressen
Anschrift
Einheitsgemeinde Gerstungen
Wilhelmstraße 53
99834Gerstungen
Kontakt
Telefon:
036922 245-0
Fax:
036922 245-500
Web:
https://www.gerstungen.de
Öffentlicher Nahverkehr
Regionalbahn:
Cantus Bahnhof Gerstungen
Bus:
Wartburgmobil Bahnhof Gerstungen
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Parkplatz
Anzahl
0
Gebührenpflichtig
ja
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Rollstuhlgerecht
ja
Aufzug vorhanden
ja
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