Fischereischein Ausstellung beantragen
Leistungsbeschreibung
Wer die Fischerei ausüben will, braucht einen Fischereischein aufgrund der Fischereischeinpflicht.
Diesen stellt die für den Wohnort zuständige Fischereibehörde auf Antrag aus, vorausgesetzt, man hat eine Fischerprüfung bestanden oder es liegen Tatbestände vor, die eine Ablegung der Fischerprüfung nicht erforderlich machen.
Für das Angeln im jeweiligen Gewässer benötigen Sie zusätzlich einen Erlaubnisschein zum Fischfang, der beim Fischereiberechtigten (Besitzer des Fischereirechtes) oder Fischereipächter des Gewässers einzuholen ist.
Verfahrensablauf
Fischereischeine sind bei der zuständigen Gemeinde zu beantragen,
nach einem von der Obersten Fischereibehörde vorgegebenen Muster mit der entsprechenden Gültigkeitsdauer.
Voraussetzungen
- Nach dem Ablegen der Fischerprüfung nach den Thüringer Voraussetzungen kann ein Fischereischein erteilt werden.
- Die Verlängerung von Fischereischeinen erfolgt analog der Neuerteilung.
- Keine Verlängerungsmöglichkeit besteht bei Fischereischeinen auf Lebenszeit, Vierteljahresfischereischeinen und Jugendfischereischeinen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Prüfungszeugnis einer bestandenen Fischerprüfung oder Nachweis über fischereiliche Ausbildung (§ 29 Abs. 2 Nr. 1 ThürFischG, § 33 Abs. 2 ThürFischAVO)
- Personalausweis
- Passbild
Welche Fristen muss ich beachten?
Fristen sind im Gesetz bzw. der Verordnung nicht definiert. Jedoch kann die zuständige Gemeinde i. V. m. dem zuständigen Landratsamt/oder kreisfreie Stadt Reglungen hierzu bekannt geben.
Rechtsbehelf
Regelungen hierzu trifft die zuständige Gemeinde i. V. m. dem zuständigen Landratsamt/oder kreisfreien Stadt.
Was sollte ich noch wissen?
Ihren Fischereischein erhalten Sie bei den Gemeindeverwaltungen.
Ein Service des Landes Thüringen
Bürgerservicebüro Gerstungen - Einwohnermeldeamt
Öffnungszeiten
- Mo geschlossen oder nach Vereinbarung
- Di 09:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr
- Mi geschlossen oder nach Vereinbarung
- Do 09:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
- Fr 09:00 - 12:00 Uhr
Adressen
Markt 13
99834Gerstungen
Standort
99834Gerstungen
Kontakt
- Telefon:
- 036922 245-212
- Telefon:
- 036922 245-0
- Fax:
- 036922 245-500
- E-Mail:
- melde@gerstungen.de
Parkplätze
Angaben zur Barrierefreiheit
- Rollstuhlgerecht
- ja
- Aufzug vorhanden
- nein
Einheitsgemeinde Gerstungen
Öffnungszeiten
Mo: geschlossen
Di: 09:00 - 12:00 Uhr u. 14:00 -18:00 Uhr
Mi: geschlossen
Do: 09:00 - 12:00 Uhr u. 14:00 - 16:00 Uhr
Fr: 09:00 - 12:00 Uhr
Adressen
Wilhelmstraße 53
99834Gerstungen
Kontakt
- Telefon:
- 036922 245-0
- Fax:
- 036922 245-500
- E-Mail:
- info@gerstungen.de
- Web:
- https://www.gerstungen.de
Öffentlicher Nahverkehr
Parkplätze
Angaben zur Barrierefreiheit
- Rollstuhlgerecht
- ja
- Aufzug vorhanden
- ja