Ehefähigkeitszeugnis ausstellen
Leistungsbeschreibung
Ein Ehefähigkeitszeugnis wird vom Standesamt des Wohnsitzes für deutsche Staatsangehörige zur Eheschließung im Ausland ausgestellt.
Erkundigen Sie sich bitte im Vorfeld der Eheschließung bei der zuständigen ausländischen Behörde, ob dort zur Eheschließung ein Ehefähigkeitszeugnis benötigt wird.
An wen muss ich mich wenden?
Zuständig für die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses ist das Standesamt des Wohnsitzes.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Welche Unterlagen vorzulegen sind, erfahren Sie beim jeweiligen Standesamt.
Welche Gebühren fallen an?
In Thüringen kostet die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses 50 Euro, wenn dabei ausländisches Recht zu beachten ist 100 Euro.
Rechtsgrundlage
Ein Service des Landes Thüringen
Standesamt
Öffnungszeiten
Montag: geschlossen o. nach Vereinbarung
Dienstag 09.00 - 12.00 u. 14.00 - 18.00 Uhr
Mittwoch geschlossen o. nach Vereinbarung
Donnerstag 09.00 - 12.00 u. 14.00 - 16.00 Uhr
Freitag 09.00 - 12.00 Uhr
Adressen
Wilhelmstraße 53
99834Gerstungen
Kontakt
- Telefon:
- 036922 245-241
- Fax:
- 036922 245-500
- E-Mail:
- stand@gerstungen.de
Angaben zur Barrierefreiheit
- Rollstuhlgerecht
- ja
- Aufzug vorhanden
- ja
Einheitsgemeinde Gerstungen
Öffnungszeiten
Mo: geschlossen
Di: 09:00 - 12:00 Uhr u. 14:00 -18:00 Uhr
Mi: geschlossen
Do: 09:00 - 12:00 Uhr u. 14:00 - 16:00 Uhr
Fr: 09:00 - 12:00 Uhr
Adressen
Wilhelmstraße 53
99834Gerstungen
Kontakt
- Telefon:
- 036922 245-0
- Fax:
- 036922 245-500
- E-Mail:
- info@gerstungen.de
- Web:
- http://www.gerstungen.de
Öffentlicher Nahverkehr
Parkplätze
Angaben zur Barrierefreiheit
- Rollstuhlgerecht
- ja
- Aufzug vorhanden
- ja