Meldepflicht
Leistungsbeschreibung
Die Meldepflicht besteht für Personen ab dem 16. Lebensjahr, die eine neue Wohnung beziehen. Sie müssen sich innerhalb von zwei Wochen anmelden.
Für Personen bis zum vollendeten 16. Lebensjahr obliegt die Meldepflicht demjenigen, in dessen Wohnung die Personen einziehen oder aus dessen Wohnung sie ausziehen.
Neugeborene, die im Inland geboren wurden, müssen nur dann angemeldet werden, wenn sie in eine andere Wohnung als die der Eltern oder der Mutter aufgenommen werden. Grundsätzlich teilen die Standesämter den Meldebehörden unverzüglich die Beurkundung der Geburt eines Kindes mit.
An wen muss ich mich wenden?
An das Meldeamt Ihrer Stadt, Gemeinde oder Verwaltungsgemeinschaft.
Rechtsgrundlage
Ein Service des Landes Thüringen
Bürgerservicebüro Gerstungen - Einwohnermeldeamt
Öffnungszeiten
- Mo geschlossen oder nach Vereinbarung
- Di 09:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr
- Mi geschlossen oder nach Vereinbarung
- Do 09:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
- Fr 09:00 - 12:00 Uhr
Adressen
Markt 13
99834Gerstungen
Standort
99834Gerstungen
Kontakt
- Telefon:
- 036922 245-212
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- Telefon:
- 036922 245-0
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- Fax:
- 036922 245-500
- E-Mail:
- melde@gerstungen.de
Parkplätze
Angaben zur Barrierefreiheit
- Rollstuhlgerecht
- ja
- Aufzug vorhanden
- nein
Einheitsgemeinde Gerstungen
Öffnungszeiten
Mo: geschlossen
Di: 09:00 - 12:00 Uhr u. 14:00 -18:00 Uhr
Mi: geschlossen
Do: 09:00 - 12:00 Uhr u. 14:00 - 16:00 Uhr
Fr: 09:00 - 12:00 Uhr
Adressen
Wilhelmstraße 53
99834Gerstungen
Kontakt
- Telefon:
- 036922 245-0
- Fax:
- 036922 245-500
- E-Mail:
- info@gerstungen.de
- Web:
- http://www.gerstungen.de
Öffentlicher Nahverkehr
Parkplätze
Angaben zur Barrierefreiheit
- Rollstuhlgerecht
- ja
- Aufzug vorhanden
- ja