Aufgaben und Befugnisse der Ordnungsbehörden
Leistungsbeschreibung
Die wichtigste Aufgabe der Ordnungsbehörde ist die Gefahrenabwehr sowie die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung.
Dazu gehören insbesondere folgende Bereiche:
- Beseitigen von gefährlichen Zuständen auf öffentlichen Straßen, Wegen, Plätzen und sonstigen frei zugänglichen Flächen
- Seuchen- und Schädlingsbekämpfung (insbesondere Ratten)
- Absichern von gefährlichen Grundstücken und sonstigen Objekten
- Entfernen von Munitions- und Sprengstofffunden
- sonstige Maßnahmen zur Abwehr von konkreten Gefahrensituationen in Einzelfällen
Was sollte ich noch wissen?
Wenden Sie sich an die Ordnungsbehörden der Gemeinde, Verwaltungsgemeinschaft oder erfüllende Gemeinde in deren Gebiet die zu schützenden Interessen verletzt oder gefährdet werden.
Ein Service des Landes Thüringen
Ordnungsamt
Öffnungszeiten
Montag: geschlossen
Dienstag: 09:00 - 12:00 Uhr u. 14:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch: geschlossen
Donnerstag: 09:00 - 12:00 Uhr u. 14:00 - 16:00 Uhr
Freitag: 09:00 - 12:00 Uhr
Adressen
Wilhelmstraße 53
99834Gerstungen
Kontakt
- Telefon:
- 036922 245-221
- E-Mail:
- ordnung@gerstungen.de
Angaben zur Barrierefreiheit
- Rollstuhlgerecht
- ja
- Aufzug vorhanden
- nein
Einheitsgemeinde Gerstungen
Öffnungszeiten
Mo: geschlossen
Di: 09:00 - 12:00 Uhr u. 14:00 -18:00 Uhr
Mi: geschlossen
Do: 09:00 - 12:00 Uhr u. 14:00 - 16:00 Uhr
Fr: 09:00 - 12:00 Uhr
Adressen
Wilhelmstraße 53
99834Gerstungen
Kontakt
- Telefon:
- 036922 245-0
- Fax:
- 036922 245-500
- E-Mail:
- info@gerstungen.de
- Web:
- https://www.gerstungen.de
Öffentlicher Nahverkehr
Parkplätze
Angaben zur Barrierefreiheit
- Rollstuhlgerecht
- ja
- Aufzug vorhanden
- ja