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Hunde: Gewerbsmäßige Haltung - Erlaubnis

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie Hunde gewerbsmäßig halten möchten, benötigen Sie eine Erlaubnis der zuständigen Behörde.

Voraussetzungen:

  • Die für die Tätigkeit verantwortliche Person muss auf Grund ihrer Ausbildung oder ihres bisherigen beruflichen oder sonstigen Umgangs mit Tieren die für die Tätigkeit erforderlichen fachlichen Kenntnisse und Fähigkeiten besitzen. Der Nachweis hierüber ist auf Verlangen in einem Fachgespräch bei der zuständigen Behörde zu führen.
  • Die für die Tätigkeit verantwortliche Person muss die erforderliche Zuverlässigkeit aufweisen.
  • Die der Tätigkeit dienenden Räume und Einrichtungen müssen eine den gesetzlichen Anforderungen entsprechende Ernährung, Pflege und Unterbringung der Tiere ermöglichen.

Die Erlaubnis kann, soweit es zum Schutz der Tiere erforderlich ist, unter Befristungen, Bedingungen und Auflagen erteilt werden.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Dem Antrag sind Nachweise über die Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen hinsichtlich

  • der persönlichen Sachkunde der verantwortlichen Person sowie
  • der Eignung der Räume und Einrichtungen

beizufügen.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es sind keine Fristen vorgesehen, jedoch darf mit der Tätigkeit nur dann begonnen werden, wenn eine gültige Erlaubnis vorliegt.

Was sollte ich noch wissen?

Wenden Sie sich an das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamtamt des jeweiligen Landkreises oder der kreisfreien Stadt.

Ein Service des Landes Thüringen

Ordnungsamt

Öffnungszeiten

Montag: geschlossen


Dienstag: 09:00 - 12:00 Uhr u. 14:00 - 18:00 Uhr


Mittwoch: geschlossen


Donnerstag: 09:00 - 12:00 Uhr u. 14:00 - 16:00 Uhr


Freitag: 09:00 - 12:00 Uhr

Adressen
Anschrift
Einheitsgemeinde Gerstungen - Ordnungsamt
Wilhelmstraße 53
99834Gerstungen
Kontakt
Telefon:
036922 245-221
Angaben zur Barrierefreiheit
Rollstuhlgerecht
ja
Aufzug vorhanden
nein
Bilder