Briefwahl beantragen
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie nicht am Wahltag in Ihrem Wahllokal wählen können, benötigen Sie einen Wahlschein mit den Briefwahlunterlagen. Diese müssen Sie bei Ihrer Gemeinde beantragen.
Weitere Informationen und die gesetzlichen Grundlagen können Sie nachfolgend einsehen:
Was sollte ich noch wissen?
Hinweise zum Wahlverfahren enthalten die öffentlichen Bekanntmachungen im Bekanntmachungsorgane der Gemeinde. Auskünfte erteilen die örtlichen Gemeinde- bzw. Stadtverwaltungen.
Ein Service des Landes Thüringen
Hauptamt
Öffnungszeiten
Montag: geschlossen
Dienstag: 09:00 - 12.00 u. 14:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch: geschlosssen
Donnerstag: 09:00 - 12:00 u. 14.00 - 16:00 Uhr
Freitag: 09:00 - 12:00 Uhr
Adressen
Wilhelmstraße 53
99834Gerstungen
Kontakt
- Telefon:
- 036922 245-201
- E-Mail:
- haupt@gerstungen.de
Angaben zur Barrierefreiheit
- Rollstuhlgerecht
- ja
- Aufzug vorhanden
- ja