Fahrradbox – Anmietung am Bahnhof
Die Gemeinde Gerstungen bietet eine geeignete Lösung zum sorgenlosen Abstellen von Fahrrädern am Bahnhof Gerstungen an. Mit einem Mietvertrag erhalten Sie den Schlüssel und somit den Zugang zu einer abschließbaren Box für Ihr Fahrrad, um dieses vor Witterung, Diebstahl und Vandalismus zu schützen. So müssen Sie sich in Zukunft keine Sorgen mehr über den Abstellplatz Ihres wertvollen Fahrrades machen, wenn Sie z.B. mit der Bahn Richtung Eisenach oder Bebra unterwegs sind.
Insgesamt wurden 6 Fahrradboxen errichtet und stehen ab sofort zur Vermietung bereit.
Verfahrensablauf
Sie beantragen eine Fahrradbox über das bereitstehende Onlineformular. Die Gemeinde wird sich dann mit Ihnen in Verbindung setzen. Sollte die gewünschte Fahrradbox noch buchbar sein, erhalten Sie von der Gemeinde Gerstungen den Mietvertrag über einen festen Zeitraum. Die Mindestmietzeit beträgt 3 Monate. Einen Mustervertrag finden Sie am Ende dieser Seite. Zusätzlich wird die Gemeinde einen Termin mit Ihnen zur Übergabe des Schlüssels ausmachen. Die Abholung der Schlüssel ist während der Öffnungszeiten der Gemeinde Gerstungen bzw. nach Terminabsprache möglich.
Nach Beendigung des Mietvertrages wird die Box durch eine/n Mitarbeiter/in der Gemeinde abgenommen und die Schlüsselübergabe durchgeführt.
Welche Kosten fallen für Sie an?
Die Miete beträgt pro Monat und Fahrradbox 15,00 €. Bei der festgelegten Mindestmietzeit fällt zunächst eine Gesamtmiete von 45,00 € für den Zeitraum von 3 Monaten an. Sie können auch einen längeren Zeitraum für die Anmietung der Fahrradbox wählen.
Die Miete wird nach Abschluss des Mietvertrages und Schlüsselübergabe fällig.
Für die Fahrradboxen wird eine Kaution erhoben. Die Kaution beträgt 30,00 Euro pro Box und wird mit der Mietzahlung fällig. Eine Verzinsung der Kaution erfolgt nicht. Die Kaution wird als Schutz z.B. vor Mietausfällen, Schlüsselverlust u.a. erhoben. Die Kaution wird nach vertragsgemäßer Abnahme der Fahrradbox an den Mieter ausgezahlt.
Was sollten Sie sonst noch wissen?
Der Vermieter haftet weder für Sachschäden noch für Personenschäden des Mieters und seiner Beauftragten, es sei denn, der Schaden wurde von ihm vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt. Er haftet also insbesondere auch nicht für Schäden, die durch andere Mieter oder Fremde absichtlich oder infolge Unachtsamkeit herbeigeführt werden.
Abhandenkommen eines Fahrrades oder sonstiger abgestellter Sachen hat der Vermieter in keinem Fall zu vertreten. Es ist dem Mieter überlassen, sich gegen alle Gefahren ausreichend zu versichern. Schäden die durch Dritte (Vandalismus etc.) an der Box verursacht werden, gehen zu Lasten des Vermieters.
Im Folgenden finden Sie die Spezifikationen der Fahrradbox:
Ausführungsdetails ohne Ladefunktion
- Türgröße (H x B): 1150 x 750 mm
- Stellraumtiefe: 2000 mm
- Schließung mittels Profilzylinder und Schlüssel
- Radführungsschiene