Vereinsförderung
Die Gemeinde Gerstungen fördert gemeinnützige Vereine, Verbände und andere Gemeinschaften, die
- ihren Sitz bzw. ihren Wirkungskreis in der Gemeinde Gerstungen haben,
- allen interessierten Einwohnerinnen und Einwohnern der Gemeinde offenstehen,
- einen aktuellen Nachweis aus dem Vereinsregister erbringen, dass sie ein eingetragener Verein
(e. V.) oder ein selbstständiges Mitglied eines registrierten Dachverbandes sind. - Ortsgruppen überregional wirksamer Vereine stehen dem gleich.
- die Anerkennung der Gemeinnützigkeit nachweisen,
- ein geregeltes, aktives Vereinsleben auf kulturellem, sozialem oder sportlichem Gebiet belegen,
- regelmäßige Beiträge von ihren Mitgliedern erheben und/oder/sowie
den Nachweis erbringen, sich aktiv um Drittmittel (Spenden, Fördermittel usw.) bzw. eigene Einnnahmen bemüht zu haben.
Vereinsförderung setzt eine angemessene Eigenbeteiligung voraus.
Vereinsförderrichtlinie 2020
0.4 MBRichtlinie zur Förderung des Vereinlebens, des Sports und der Kultur in der Gemeinde Gerstungen
Vereinsförderung - Allgemeine Bezuschussung
0.2 MBantrag allgemeine bezuschussung
Vereinsförderung - Kinder- u. Jugendarbeit
0.1 MBantrag förderung kinder und jugendarbeit
Vereinsförderung - Projektförderung
63 KBantrag projektförderung
Vereinsförderung - Bauliche Maßnahmen
45 KBantrag förderung baul. maßnahmen investitionen
Vereinsförderung - Sonderförderung Jubiläen
67 KBantrag sonderförderung jubiläen