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Vereinsförderung

 

Die Gemeinde Gerstungen fördert gemeinnützige Vereine, Verbände und andere Gemeinschaften, die

  • ihren Sitz bzw. ihren Wirkungskreis in der Gemeinde Gerstungen haben,
  • allen interessierten Einwohnerinnen und Einwohnern der Gemeinde offenstehen,
  • einen aktuellen Nachweis aus dem Vereinsregister erbringen, dass sie ein eingetragener Verein
    (e. V.) oder ein selbstständiges Mitglied eines registrierten Dachverbandes sind.
  • Ortsgruppen überregional wirksamer Vereine stehen dem gleich.
  • die Anerkennung der Gemeinnützigkeit nachweisen,
  • ein geregeltes, aktives Vereinsleben auf kulturellem, sozialem oder sportlichem Gebiet belegen,
  • regelmäßige Beiträge von ihren Mitgliedern erheben und/oder/sowie
    den Nachweis erbringen, sich aktiv um Drittmittel (Spenden, Fördermittel usw.) bzw. eigene Einnnahmen bemüht zu haben.

 

Vereinsförderung setzt eine angemessene Eigenbeteiligung voraus.