Bekanntmachung der Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen zur Wahl der Gemeinderatsmitglieder am 25.Mai 2014

In der Gemeinde Gerstungen sind am 25.Mai 2014
20 Gemeinderatsmitglieder zu wählen.
Zum Gemeinderatsmitglied sind nur Wahlberechtigte im Sinne der §§ 1 und 2 ThürKWG wählbar. Deutsche und Personen, die die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzen, sind wahlberechtigt, wenn sie am Tag der Wahl das 18. Lebensjahr vollendet haben, nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind (§ 2 ThürKWG) und seit mindestens drei Monaten ihren Aufenthalt in der Gemeinde haben; der Aufenthalt in der Gemeinde wird vermutet, wenn die Person in der Gemeinde gemeldet ist. Bei mehreren Wohnungen ist die Hauptwohnung im Sinne des Melderechts maßgebend (§ 1 Abs. 1, § 12 ThürKWG).

In den Ortsteilen mit Ortsteilverfassung
- Lauchröden
- Oberellen
- Unterellen
- Neustädt
- Sallmannshausen
wird am 25. Mai 2014 je ein Ortsteilbürgermeister als Ehrenbeamter der Gemeinde Gerstungen gewählt.
Zum Ortsteilbürgermeister ist jeder Wahlberechtigte im Sinne der §§ 1 und 2 ThürKWG wählbar, der am Wahltag das 21. Lebensjahr vollendet und seit mindestens sechs Monaten seinen Aufenthalt in dem Ortsteil mit Ortsteilverfassung hat...