Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl des hauptamtlichen Bürgermeisters der Gemeinde Gerstungen am 22. Mai 2016
Das Wählerverzeichnis zu der oben aufgeführten Wahl für die Stimmbezirke der Gemeinde Gerstungen kann in der Zeit vom 02.05. bis zum 06.05.2016 ( 20. bis 16. Tag vor der Wahl) während der allgemeinen Öffnungszeiten
von 9.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 15.30 Uhr
Dienstag bis 18.00 Uhr und Freitag bis 12.00 Uhr
in der Gemeindeverwaltung Gerstungen, Rathaus, Wilhelmstraße 53, Zimmer 2.10
von Wahlberechtigten eingesehen werden. Jeder Wahlberechtigte kann die Richtigkeit und Vollständigkeit der zu seiner Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten überprüfen.