Bekanntmachung über die Auslegung des Wählerverzeichnisses am 14.09.2014
und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum 6. Thüringer Landtag am 14.September 2014
Das Wählerverzeichnis zur Thüringer Landtagswahl für die
Gemeinde Gerstungen liegt in der Zeit vom 25. bis 29. August 2014 während der Dienstzeiten der Gemeindebehörde
von 9.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 15.30 Uhr,
Dienstag bis 18.00 Uhr und Freitag bis 12.00 Uhr in Gerstungen , Rathaus, Wilhelmstr. 53, Zi. 2.10 (barrierefrei)zu jedermanns Einsicht aus. Das Wählerverzeichnis wird im automatisierten Verfahren geführt. Die Einsichtnahme ist mittels Bildschirm möglich. Der Wahlberechtigte kann verlangen, dass in dem Wählerverzeichnis während der Auslegungsfrist sein Geburtsdatum unkenntlich gemacht wird.
Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat.