Öffentliche Bekanntmachung der Sitzung des Wahlausschusses
Gegenstand der Sitzung ist die Prüfung der eingereichten Wahlvorschläge und Beschlussfassung über ihre Zulassung (§ 4 Abs. 5 Nr. 1, § 17 Abs. 3 und 4 Thüringer Kommunalwahlgesetz – ThürKWG -). Die Sitzungen des Gemeindewahlausschusses sind öffentlich.
Ich weise darauf hin, dass aufgrund von Einwendungen oder von Amts wegen eine weitere Sitzung des Wahlausschusses erforderlich werden kann, die ich vorsorglich für Dienstag, den 15. März 2022 um 18.30 Uhr im Bürgersaal „Zum Rautenkranz“, Markt 13, 99834 Gerstungen, anberaume (§ 17 Abs. 4 Satz 5 Thüringer Kommunalwahlgesetz - ThürKWG).
Hinweis:
Die Sitzung wird unter Beachtung der zum Zeitpunkt der Sitzung geltenden infektionsschutzrechtlichen Bestimmungen durchgeführt.
Gerstungen, den 18.02.2022
Mathias Richter
Gemeindewahlleiter