Öffentliche Bekanntmachung des Wahlergebnisses der Bürgermeisterwahl am 10. April 2022
Öffentliche Bekanntmachung des Wahlergebnisses der Bürgermeisterwahl am 10. April 2022
Der Wahlausschuss hat in seiner Sitzung am 11. April 2022 folgendes Wahlergebnis festgestellt:
Die Aufrechnung der Ergebnisse sämtlicher Stimmbezirke einschließlich des Ergebnisses der Briefwahl ergab folgendes Gesamtergebnis:
A Wahlberechtigte insgesamt 7 699
B Zahl der Wähler 3 853
C Ungültige Stimmabgaben 29
D Gültige Stimmabgaben 3 824
Von den gültigen Stimmabgaben entfielen auf:
Listen-Nr. | Kennwort des Wahlvorschlags der Partei/Wählergruppe/des Einzelbewerbers | Stimmen |
1 | Hartung, Sylvia (SPD/Freie Wähler) | 1 546 |
2 | Schmidt, Denny (FDP) | 773 |
3 |
Rommert, Tim (Bürger für die Gemeinde) |
1 505 |
zusammen | 3 824 |
Kein Bewerber hat mehr als die Hälfte der abgegebenen Stimmen erhalten.
Folgende zwei Bewerber haben die höchsten Stimmenzahlen erhalten (in der Reihenfolge der Listennummern):
1 Hartung, Sylvia (SPD/Freie Wähler)
3 Rommert, Tim (Bürger für die Gemeinde)
Sie nehmen an der Stichwahl am 24. April 2022 teil.
Jeder Wahlberechtigte kann binnen zwei Wochen nach Bekanntmachung der Feststellung des Wahlergebnisses die Feststellung des Wahlergebnisses durch schriftliche Erklärung bei der zuständigen Rechtsaufsichtsbehörde, dem
Landratsamt Wartburgkreis, Kommunalaufsicht, Erzberger Allee 14, 36433 Bad Salzungen)
wegen Verletzung der Bestimmungen des Thüringer Kommunalwahlgesetzes oder der Thüringer Kommunalwahlordnung anfechten. Die schriftliche Erklärung ist vom Anfechtenden persönlich und handschriftlich zu unterzeichnen und im Original einzureichen. Die Anfechtung muss innerhalb der Anfechtungsfrist begründet werden. Neue Gründe, die nach der Anfechtungsfrist vorgetragen werden, können im Wahlanfechtungsverfahren nicht mehr berücksichtigt werden.
Da bei der Wahl am 10. April 2022 kein Bewerber mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhalten hat, findet
am Sonntag, dem 24. April 2022 von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr zwischen
Hartung, Sylvia (1546 Stimmen) und
Rommert, Tim (1505 Stimmen)
eine Stichwahl statt.
Scheidet einer dieser beiden Bewerber vor der Stichwahl durch Tod oder Verlust der Wählbarkeit aus, findet die Stichwahl nicht statt; dann ist die Wahl zu wiederholen.
Stimmberechtigt für die Stichwahl ist, wer bereits für die erste Wahl stimmberechtigt war, sofern er nicht in der Zwischenzeit sein Stimmrecht verloren hat.
Die Wahlbenachrichtigung für die erste Wahl behält ihre Gültigkeit. Wahlberechtigte, die für die erste Wahl eine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, erhalten keine neue Wahlbenachrichtigung für die Stichwahl.
Wahlberechtigte, die nicht im Wählerverzeichnis eingetragen sind und für die erste Wahl einen Wahlschein erhalten haben, erhalten von Amts wegen einen Wahlschein für die Stichwahl mit Briefwahlunterlagen. Dies gilt auch für die Wahlberechtigten, die einen Wahlschein für die Stichwahl bereits vor der ersten Wahl beantragt haben.
Im Übrigen können Wahlscheine für die Stichwahl mit Briefwahlunterlagen unter folgenden Voraussetzungen beantragt werden:
Ein Wahlberechtigter, der in das Wählerverzeichnis eingetragen ist und nicht bereits vor der ersten Wahl einen Wahlschein beantragt hat, erhält auf Antrag einen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen. Der Wahlschein kann mündlich oder schriftlich bei der Gemeindeverwaltung bis zum 22. April 2022, 18.00 Uhr, beantragt werden. Eine telefonische Antragstellung ist unzulässig. Der Antragsteller muss in dem Antrag seinen Familiennamen, Vornamen, sein Geburtsdatum und seine Wohnanschrift sowie die Anschrift angeben, an die der Wahlschein mit Briefwahlunterlagen zu senden ist. Wer den Wahlscheinantrag für einen anderen stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist.
Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihm bis zum 23. April 2022, 12.00 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden.
Ausnahmsweise erhält ein Wahlberechtigter noch bis zum 24. April 2022, bis 15.00 Uhr, auf Antrag bei der Gemeindeverwaltung einen Wahlschein, wenn
• er nachweist, dass er ohne sein Verschulden die Frist zur Erhebung von Einwendungen versäumt hat,
• die Voraussetzungen für seine Eintragung in das Wählerverzeichnis erst nach Ablauf der Frist zur Erhebung von Einwendungen eingetreten sind,
• das Wahlrecht aufgrund einer erhobenen Einwendung festgestellt wurde und dies der Gemeinde erst nach Abschluss des Wählerverzeichnisses bekannt wurde oder
• bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung der Wahlraum nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten aufgesucht werden kann.
Die Wahlanfechtung kann erst nach der Bekanntmachung der Feststellung des Ergebnisses der Stichwahl erfolgen.
Die nächste Sitzung des Gemeindewahlausschusses findet am Montag, dem 25. April, um 18.00 Uhr im Bürgersaal „Zum Rautenkranz“, Markt 13 statt. Gegenstand der Sitzung ist die Feststellung des Wahlergebnisses der Stichwahl am 24. April 2022.
Die Sitzung des Gemeindewahlausschusses ist öffentlich.
Gerstungen, den 12. April 2022
Mathias Richter
Gemeindewahlleiter