Informationen zur Vereinsförderung in der Gemeinde Gerstungen
Gemäß der aktuellen Richtlinie zur Förderung des Vereinslebens, des Sports und der Kultur in der Gemeinde Gerstungen unterstützt und würdigt die Gemeindeverwaltung Gerstungen nach entsprechender Antragsstellung das gesellschaftliche Engagement von gemeinnützigen Vereinen. Um eine schnelle und reibungslose Bearbeitung der eingereichten Fördermittelanträge zu gewährleisten, ist die Verwendung der aktuellen Vordrucke sowie eine fristgerechte Einreichung der Fördermittelanträge zu den folgenden Antragsfristen erforderlich:
Förderrichtlinie |
Förderung |
Antragsfrist |
2.2.3 |
Arbeit mit Kindern und Jugendlichen - |
30.01. für das Vorjahr |
2.2.1 | Allgemeine Bezuschussung der nicht beeinflussbaren Ausgaben sowie Betriebskosten des Vorjahres | 31.03. für das Vorjahr |
2.2.2 Punkt 2 |
Ortsteiljubiläen |
30.06. für das Folgejahr |
2.2.2 Punkt 1 |
Vereinsjubiläen |
15.08. für das Folgejahr |
2.2.4 | Projektförderungen | 15.08.für das Folgejahr |
2.2.5 | bauliche bzw. investive Maßnahmen |
15.08. für das Folgejahr |
2.2.3 |
Wanderfahrten, Zeltlager oder Ferienmaßnahmen für Kinder-und Jugendliche |
15.11. für das Folgejahr |
Die aktuelle Vereinsförderrichtlinie ist seit 2021 gültig und wurde im Rahmen der Vereinsversammlung präsentiert und erläutert. Die Richtlinie und die entsprechenden Vordrucke stehen unter VEREINSFÖRDERUNG zur Verfügung.
Bei Fragen können Sie sich gerne an Frau Anja Hartung (Tel.: 036922/245-302, E-Mail: ahartung@gerstungen.de) wenden.
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