Ankündigung zum Austausch der Hauptwasserzähler in Gerstungen mit all seinen Ortsteilen

Wasserzähler von delo auf pixabayWasserzähler von delo auf pixabay

Die gesetzliche Eichzeit von Kaltwasserzählern beträgt 72 Monate (6 Jahre). Somit sind die Hauptwasserzähler als Übergabestelle von der Gemeinde in regelmäßigen Abständen durch den zuständigen Wasserversorger auszutauschen. Dies betrifft keine Zwischenzähler bzw. Wohnungswasserzähler.

Um den gesetzlichen Anforderungen nachzukommen, werden auch in diesem besonderen Jahr ab dem 01.06.2021 (22. KW 2021) durch die Beauftragten des Eigenbetriebes die Hauptwasserzähler auf den Grundstücken gewechselt, bei denen die Eichzeit des Zählers bereits abgelaufen ist bzw. zeitnah abläuft.

Das reine Auswechseln des Hauptwasserzählers ist für die Grundstückseigentümer/Besitzer kostenfrei, da dieser im Eigentum des Eigenbetriebes steht. Sollten allerdings sonstige Reparaturarbeiten bzw. Materialkosten anfallen, werden diese an den Auftraggeber weiter berechnet.

 

Wir bitten daher alle Eigentümer der betroffenen Grundstücke, den Beauftragten der Gemeindewerke Gerstungen freien Zugang zum Grundstück bzw. Haus zu gewähren.

Die beauftragten Mitarbeiter können sich auf Verlangen mit einem Dienstausweis bzw. einer Vollmacht entsprechend ausweisen. Selbstverständlich werden unsere Kollegen alle notwendigen Hygieneregeln bestmöglich einhalten. Sollte auf dem Grundstück niemand angetroffen worden sein, wird eine Nachricht hinterlassen, so dass dann später telefonisch eine konkrete Terminvereinbarung abgesprochen werden kann.

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass es im Interesse der Gebührenzahler ist, den Wechsel der Messanlage vornehmen zu lassen. Nach Ablauf der gesetzlichen Eichzeit eines Wasserzählers, kann dieser in Ausnahmefällen die entnommene Wassermenge nicht mehr korrekt feststellen, was sich nachteilig auswirken könnte.

 

In den Tagen nach dem Wechsel des Wasserzählers sollten alle Grundstückseigentümer ihren Wasserzähler kontrollieren!!!

Eventuelle Unregelmäßigkeiten, z. B. Undichtheiten/Tropfen können somit sofort festgestellt und nach Information an den Eigenbetrieb sehr zeitnah abgestellt werden.

Weiterhin empfehlen wir jedem Grundstückseigentümer, regelmäßig den Wasserfilter zu überprüfen und zu spülen bzw. die Filterpatrone in der Gebäudeinstallation auszutauschen.

Wir bitten die Eigentümer/Besitzer/Mieter der betroffenen Grundstücke, sich entsprechend darauf einzustellen.

 

Mit freundlichen Grüßen
Ihre Gemeindewerke Gerstungen