Bekanntmachung der Beschlüsse der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 01.10.2020

Beschlussfassung des Vergleichsangebotes mit Bad Salzungen bezüglich der Rückstände/Gerichtsverfahren Ettenhausen a. d. Suhl

Beschluss Nr. 67-10/2020

Der Gemeinderat der Gemeinde Gerstungen beschließt die Annahme des Vergleichsangebotes der Stadt Bad Salzungen. Die Bürgermeisterin wird ermächtigt, die notwendigen Schritte zur Erzielung des Vergleiches in die Wege zu leiten.

(einstimmig – 16 Ja-Stimmen)

 

Beauftragung der Bürgermeisterin zum Vertragsabschluss Breitbandausbau

Beschluss Nr. 68-10/2020

Der Gemeinderat beauftragt und bevollmächtigt die Bürgermeisterin, die Vereinbarung zwischen dem Wartburgkreis und der Gemeinde Gerstungen über die Umsetzung und Finanzierung des geförderten Breitbandausbaus zu unterzeichnen.

(einstimmig – 16 Ja-Stimmen)

 

Beratung und Beschlussfassung zur Ordnungsbehördlichen Verordnung der Gemeinde Gerstungen

Beschluss Nr. 69-10/2020

Der Gemeinderat der Gemeinde Gerstungen beschließt die Ordnungsbehördliche Verord-nung über die Abwehr von Gefahren in der Gemeinde Gerstungen in der vorliegenden Form und Fassung.

(einstimmig – 16 Ja-Stimmen)

 

Städtebauförderung: Sanierungsberatertätigkeiten Gerstungen, Bereich Marksuhl

Beschluss Nr. 70-10/2020

Der Gemeinderat bevollmächtigt und beauftragt die Bürgermeisterin, einen Vertrag über Beratungsleistungen für die Durchführung von städtebaulichen Sanierungsmaßnahmen/ Abrechnung der Sanierungsmaßnahmen seit 2008 mit der Wohnstadt Stadtentwicklungs- und Wohnungsbaugesellschaft Hessen mbH zu unterzeichnen.

Die voraussichtlichen Kosten in Höhe von ca. 12.500 € werden aus der Haushaltsstelle 61500.94001 finanziert.

(einstimmig – 16 Ja-Stimmen

 

Beschluss Nr. 71-10/2020

Der Gemeinderat bevollmächtigt und beauftragt die Bürgermeisterin, mit dem Jahresantrag 2021 den Antrag auf Neuaufnahme des Sanierungsgebietes Marksuhl für die Weiterführung der Sanierung des Ortsteiles Marksuhl Fördermittel aus dem neuen Bund und Länderprogramm – Lebendige Zentren – Erhalt und Entwicklung der Stadt- und Ortskerne (BL-LZ) zu beantragen.

(einstimmig – 16 Ja-Stimmen)

 

Jahresantrag für Städtebauförderung Bund-Länder-Programm –2021

Beschluss Nr. 72-10/2020

Der Gemeinderat Gerstungen beschließt den Plan zum Jahresantrag Städtebauförderung (BL-FI) Programmjahr 2021 für die Sanierungsgebiete Gerstungen/ Untersuhl in der vorliegenden Form und Fassung.

(einstimmig – 16 Ja-Stimmen)

 

Beschluss Nr. 73-10/2020

Der Gemeinderat Gerstungen beschließt den Plan zum Jahresantrag Städtebauförderung (TL-S) Programmjahr 2021 in der vorliegenden Form und Fassung.

(einstimmig – 16 Ja-Stimmen)

 

Beschluss Nr. 74-10/2020

Der Gemeinderat Gerstungen beschließt den Plan zum Jahresantrag Städtebauförderung (BL-WnE/Si) Programmjahr 2021 in der vorliegenden Form und Fassung.

(einstimmig – 16 Ja-Stimmen)

 

Beschluss Nr. 75-10/2020

Der Gemeinderat Gerstungen beschließt den Plan zum Jahresantrag Städtebauförderung (BL-WnE/R) Programmjahr 2021 in der vorliegenden Form und Fassung.

(15 Ja-Stimmen, 1 Stimmenthaltung)

 

Abwägungs- und Satzungsbeschluss zur 4. Änderung des Bebauungsplans „Bohngartenfelde I“ der Gemeinde Gerstungen im Ortsteil Marksuhl

Beschluss Nr. 76-10/2020

Der Gemeinderat der Gemeinde Gerstungen beschließt:

01       Der Gemeinderat der Gemeinde Gerstungen beschließt die Abwägung zu den im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen. Das Abwägungsergebnis mit Begründung ist Bestandteil des Beschlusses.

02       Die Bürgermeisterin wird beauftragt, die Bürger sowie die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange, die Hinweise und Anregungen gegeben haben, von diesem Ergebnis unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

03       Gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschließt der Gemeinderat der Gemeinde Gerstungen die 4. Änderung des Bebauungsplans „Bohngartenfelde I“ [Änderung als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren], in der Fassung vom 27.08.2020, bestehend aus der Planzeichnung (M 1: 500) mit zeichnerischen und textlichen Festsetzungen, als Satzung.

04       Die Begründung zur 4. Änderung des Bebauungsplans „Bohngartenfelde I“ [Änderung als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren] vom 27.08.2020 wird gebilligt.

05       Die Bürgermeisterin wird beauftragt, für die 4. Änderung des Bebauungsplans „Bohngartenfelde I“ [Änderung als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren], gemäß § 10 Abs. 2 BauGB bei der Verwaltungsbehörde die Genehmigung zu beantragen. Die Erteilung der Genehmigung ist als dann ortsüblich bekannt zu machen. Dabei ist auch anzugeben, wo die 4. Änderung des Bebauungsplans „Bohngartenfelde I“ [Änderung als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren] mit der Begründung während der Öffnungszeiten eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

(15 Ja-Stimmen, 1 Stimmenthaltung)

 

Erteilung des Einvernehmens gemäß § 36 BauGB zum Neubau eines Geschäfts- und Boardinghouses in der Gemeinde Gerstungen

Beschluss Nr. 77-10/2020

Der Gemeinderat der Gemeinde beschließt, zum Bauantrag Neubau eines Geschäfts-hauses und Boardinghouses auf dem Grundstück Gemarkung Gerstungen Flur 14 Flurstück 2088, Wilhelmstraße 69 gemäß § 36 Bau GB das Einvernehmen zu erteilen.

(einstimmig – 16 Ja-Stimmen)

 

Entlastung der Werkleitung der Gemeindewerke Gerstungen für den Jahresabschluss 2017

Beschluss Nr. 78-10/2020

Der Gemeinderat erteilt der Werkleitung der Gemeindewerke Gerstungen für den Jahresabschluss 2017 Entlastung.

(einstimmig – 16 Ja-Stimmen)

 

Beschlussfassungen zum Jahresabschluss 2018 des Eigenbetriebes Gemeindewerke Gerstungen

Beschluss Nr. 79-10/2020

Der Gemeinderat beschließt, den Jahresabschluss 2018 des Eigenbetriebs Gemeinde-werke Gerstungen mit einer Bilanzsumme von 45.983.281,94 € und einem Gewinn von 363.648,86 € zu beschließen und den Jahresabschluss mit o. g. Werten festzustellen.

(12 Ja-Stimmen, 4 Stimmenthaltungen)

 

Beschluss Nr. 80-10/2020

Der Gemeinderat beschließt, zur Verwendung des Gewinns aus dem Bereich Wasser des Eigenbetriebs Gemeindewerke Gerstungen für das Jahr 2018 eine Investitionsrücklage für die Wasserversorgung in Höhe von 279.834,91 € zu bilden.

(12 Ja-Stimmen, 4 Stimmenthaltungen)

 

Beschluss Nr. 81-10/2020

Der Gemeinderat beschließt, zur Verwendung des Gewinns aus dem Bereich Abwasser des Eigenbetriebs Gemeindewerke Gerstungen für das Jahr 2018 eine Investitionsrück-lage für die Abwasserentsorgung in Höhe von 155.941,43 € zu bilden.

(12 Ja-Stimmen, 4 Stimmenthaltungen)

 

Beschluss Nr. 82-10/2020

Der Gemeinderat beschließt, den Verlust aus dem Bereich Bauhof des Eigenbetriebs Gemeindewerke Gerstungen für das Jahr 2018 in Höhe von 72.127,48 € auf neue Rechnung vorzutragen.

(12 Ja-Stimmen, 4 Stimmenthaltungen)

 

Beschluss Nr. 83-10/2020

Der Gemeinderat beschließt, der Werkleitung der Gemeindewerke Gerstungen für den Jahresabschluss 2018 Entlastung zu erteilen.

(einstimmig – 15 Ja-Stimmen, 1 Stimmenthaltung)

 

Diskussion und Beschlussfassung der Satzung für die Benutzung der öffentlichen Wasser-versorgungseinrichtung der Gemeinde Gerstungen (Wasserbenutzungssatzung – WBS –

Beschluss Nr. 84-10/2020

Der Gemeinderat beschließt die Satzung für die Benutzung der öffentlichen Wasserversor-gungseinrichtung der Gemeinde Gerstungen (Wasserbenutzungssatzung -WBS-) in der vorliegenden Fassung und Form.

(einstimmig – 16 Ja-Stimmen)

 

Beschlussfassung der Gebühren- und Kostenerstattungssatzung zur Wasserbenutzungs-satzung der Gemeinde Gerstungen (GKS-WBS)

Beschluss Nr. 85-10/2020

Der Gemeinderat beschließt die Gebühren- und Kostenerstattungssatzung zur Wasserbe-nutzungssatzung der Gemeinde Gerstungen (GKS-WBS) in der vorliegenden Fassung und Form.

(13 Ja-Stimmen, 3 Stimmenthaltungen)