Warum brauchen wir eine höhere Trinkwassergebühr

 

Im Jahr 2015 begannen Verhandlungen über die Möglichkeit eines Zusammenschlusses der vier Gebietskörperschaften, der Verwaltungsgemeinschaft Berka/Werra, der Gemeinde Marksuhl, der Gemeinde Wolfsburg-Unkeroda und der Gemeinde Gerstungen.

Einigen konnten sich jedoch nur drei der vier Gesprächspartner. Im Juli 2018 kam es zum Beitritt der Gemeinden Marksuhl und Wolfsburg-Unkeroda zur Gemeinde Gerstungen.

Bisher hatte die Gemeinde Marksuhl die Wasserversorgung als Regiebetrieb der Gemeinde betrieben und privatrechtliche Entgelte erhoben. Wolfsburg-Unkeroda war Mitglied des Zweckverbandes Horschlitter Mulde und in Gerstungen wird die Wasserversorgung durch einen Eigenbetrieb betrieben.

Ausgangspunkt waren damit drei völlig unterschiedliche Trinkwasser Entgelt- bzw. Kostenstrukturen in Gerstungen, Marksuhl und Wolfsburg-Unkeroda. Der Wille des Gemeinderats ist, diese bis 2022 zusammen zu führen.

Um die Einrichtungen vergleichbar zu machen reicht es nicht einfach die Gebühr bzw. den Preis für einen Kubikmeter Wasser zu vergleichen. Deshalb haben wir die Gesamt-Jahreskosten für Trinkwasser für verschiedene Haushaltsgrößen, vom 1-Personenhaushalt bis zum 4-Personenhaushalt, betrachtet.

Die höchsten Kosten für den Bürger fallen aktuell in Wolfsburg-Unkeroda an und die günstigsten gibt es in Marksuhl. Zu den günstigsten Trinkwasserpreisen in der ehemaligen Gemeinde Marksuhl, einschließlich ihrer Ortsteile, die auf Grund der niedrigen Grundgebühr zustande kam, muss man aber wissen, dass dort für Hausanschlüsse Baukostenzuschüsse erhoben wurden, in den anderen Ortsteilen, Wolfsburg-Unkeroda und Alt-Gerstungen nicht. Die Baukostenzuschüsse waren von den Grundstückseigentümern für einen neuen Trinkwasserhausanschluss zu zahlen.

Muss man drei unterschiedliche Gebührenstrukturen und Gebührenhöhen zusammenführen, gibt es zwangsläufig unterschiedliche hohe Differenzen. 

Weiterhin musste festgestellt werden, wie gut der Ausbauzustand der Trinkwasserversorgung ist und damit, wie hoch die zukünftigen Investitionen für das gesamte neue Gemeindegebiet sein müssen.

Dies hängte vor allem vom Zustand der Anlagen  und dem Erneuerungsgrad ab.

In den Ortsteilen von Alt-Gerstungen wurde der Wasserleitungsbau planmäßig mit dem Kanalbau durchgeführt. Mit Abschluss des Abwasserbeseitigungskonzeptes (ABK) in 6 Jahren wird mit dem Ausbau der Abwasseranlagen auch der Ausbau des Wasserleitungsnetzes abgeschlossen sein.

Durch die Jahrzehnte lange Versenkung von Kaliabwässern in unserer Region war das Trinkwasser, auch in Gerstungen stark gefährdet. Mit Abschluss eines Vertrags mit K+S in 2017 konnte ein Ende der Versenkung von Salzabwässern bis Ende 2021 vereinbart werden. Ein weiterer Punkt der vertraglich festgelegt wurde, war die finanzielle Beteiligung von K+S am Bau mehrerer Brunnen und der Erweiterung des Hochbehälters in Gerstungen. Damit konnte die Sicherheit der Trinkwasserversorgung in Gerstungen ohne zusätzliche Kosten für die Bürger auf ein zukunftsfähiges Niveau angehoben werden. Dies kommt nun auch allen Bürgern der neuen Gemeinde zugute, weil dort mehr Geld benötigt wird und auch dort eingesetzt werden kann.

Bis zum Jahr 2005 mussten die Bürger von Alt-Gerstungen für die Herstellung von Trinkwasserhausanschlüssen Beiträge zahlen. Mit der neuen gesetzlichen Regelung und dem Wegfall dieser Beitragspflicht ab 2005, zahlt das Land Thüringen der Gemeinde Erstattungsleistung für die Beitragsausfälle. In Marksuhl wurden die privatrechtlichen Baukostenzuschüsse weiter erhoben, da für eine privatrechtlich finanzierte Wasserversorgung die Änderung der gesetzlichen Grundlage für öffentlich rechtlich organisierte Aufgabenträger nicht zutraf.

Die Alt-Gerstunger Wassergebühren werden mit ca. 50 Cent pro Kubikmeter durch diese Erstattungsleistungen des Freistaats für die Rückzahlung der Beiträge gestützt. Der Gebührenanteil der sich aus der Mitfinanzierung von K+S an den vertraglich vereinbarten Investitionen ergibt, beträgt ca. 35 Cent pro Kubikmeter für Alt-Gerstungen. Zusammen sind das ca. 85 Cent pro Kubikmeter. Eine Gebührenerhöhung wäre ohne Gebietsreform hier nicht erforderlich gewesen.

Teilt man diese Mittel auf den deutlich größeren Trinkwasserverbrauch der neuen Gemeinde Gerstungen auf,  dann bleiben immerhin noch ca. 50 Cent Entlastung pro Kubikmeter Trinkwasser übrig.

2019 betrug der Verbrauch in Alt-Gerstungen ca. 272.000 m³, in Marksuhl ca. 163.000 m³ und in Wolfsburg-Unkeroda ca. 24.000 m³, also zusammen ca. 459.000 m³.

Im Kernort Marksuhl wurde ein Großteil der Wasserleitungen nach der Wende erneuert. In den ehemaligen Marksuhler Ortsteilen beträgt der Erneuerungsgrad nach überschlägigen Schätzungen je nach Ortsteil zwischen 10% und 80%. Hier gibt es noch größeren Handlungsbedarf.

Die Investitionen zur Wasserversorgung in Marksuhl wurden aber zum Teil aus dem kommunalen Haushalt mit allgemeinen Steuermitteln bezahlt und nicht ausschließlich über die Gebühreneinnahmen.

Die Wasserversorgung und die Abwasserentsorgung werden nun durch den Eigenbetrieb organisiert. Ein Eigenbetrieb ist ein Sondervermögen der Gemeinde und muss in sich kostendeckend arbeiten. Alle Investitionen und sonstige Ausgaben sind aus den jeweiligen Gebühreneinnahmen zu finanzieren, dies hat somit direkten Einfluss auf die Höhe der Gebühren.

In Wolfsburg-Unkeroda beträgt der Erneuerungsgrad grob geschätzt 20%. Hier besteht der größte Investitionsbedarf. Darüber hinaus waren selbst die derzeitig hohen Gebühren nicht kostendeckend.

Für die Versorgungsgebiete Förtha, Wolfsburg-Unkeroda und Eckardtshausen war auf Grund der Wasserqualität in diesem Jahr der Neubau von zwei Brunnen erforderlich. Für die Brunnen musste, bzw. muss noch Grunderwerb getätigt werden. Einer der beiden Brunnen ist der Brunnen Schweinsgraben. Um ihn an das Ortsnetz Eckardtshausen anbinden zu können, ist zusätzlich der Neubau einer ca.1,5 km lange Verbindungsleitung erforderlich.

Für den Weiler Josthof ist ebenfalls der Neubau eines Brunnens geplant, weil die dortige Quellwasserqualität nicht der Trinkwasserverordnung entspricht.

Es fehlt auch noch eine vollständige digitale Dokumentation der Leitungsnetze für Marksuhl und Wolfsburg-Unkeroda. Die kostenintensive Erstellung ist notwendig um auch in Zukunft handlungsfähig sein zu können.

Fazit:

Die neue Wassergebühr bedeutet nur für die Gerstunger und Marksuhler Bürger eine Erhöhung, nicht für die Bürger von Wolfsburg-Unkeroda.

Ein Grund für die Höhe ist die bisher teilweise vorhandene Kostenunterdeckung im Gebiet der ehemaligen Gemeinden Marksuhl und Wolfsburg-Unkeroda und der Wegfall der Zuzahlungen aus Steuermitteln des gemeindlichen Haushalts Marksuhl.

Ein weiterer Grund sind die noch erforderlichen nicht unerheblichen Investitionen in den Netzausbau, sowie die Dokumentation des Netzes.

Der Bau von drei Brunnen zur Sicherung der Versorgung musste z.B. kurzfristig geplant und realisiert werden.

Der Kalkulationszeitraum für die neuen Trinkwassergebühren beträgt vier Jahre, was heißt, dass diese Gebühren für die nächsten 4 Jahre Bestand haben. Danach werden neue Gebühren kalkuliert. Eventuelle Überdeckungen in diesem Zeitraum fließen dann gebührenmindert in die neue Gebühr ein.

Auch wenn man hierüber verschiedene Ansichten haben kann, aber durch das Trinken von Leitungswasser anstelle von Mineralwasser kann man viel Geld sparen und die Qualität ist mindestens genauso gut, wenn nicht sogar besser.

Im folgenden Diagramm sieht man u.a. beispielhaft, dass ein 4-Personenhaushalt in dem Mineralwasser getrunken wird, bereit ist, für 430 Liter Mineralwasser ungefähr genauso viel zu bezahlen, wie für 120.000 Liter Leitungswasser

Ein Vergleich der Kosten für die Trinkwasserversorgung in Gerstungen mit denen unserer Nachbarn zeigt Folgendes:

Die Bürger in Gerstungen zahlen zukünftig in etwa genauso viel, wie die  Bürger in Bad Salzungen (WVS) oder in der Stadt Werra-Suhl-Tal (HoMu) und damit immer noch deutlich weniger als bei unseren hessischen Nachbarn.

Man sollte nicht außer Acht lassen, dass wir in Alt-Gerstungen 10 Jahre lang stabile Gebühren hatten, in Marksuhl war es ähnlich. Dies hat es in kaum einem anderen Bereich gegeben, weder bei den Stromkosten, noch bei Heizöl oder Gas.

 

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