Vollbiologische Grundstückskläranlage
Eine vollbiologische Grundstückskläranlage ist nur eine solche, die gemäß DIN 4261 Teil 2 und 4 errichtet und gewartet wird und ein Nachweis über die ordnungsgemäße Wartung nach DIN 4261 Teil 2 und 4 bis zum 31.12. eines jeden Abrechnungsjahres vorgelegt wird.
Soweit der Nachweis nicht vorgelegt wird, gilt auch für vollbiologische Grundstückskläranlagen eine Gebühr von 2,68 Euro/m³ entsprechend.